Die wichtigsten Fragen und Antworten

Allgemeines zur Förderung von Projekten

    • EKM fördert einen effizienteren Umgang mit Energie, die Schonung der natürlichen Ressourcen und Maßnahmen zur Verringerung von Kohlendioxid-Emissionen. Der Ausbau des Anteils an erneuerbaren Energien und die Optimierung von Arbeitsprozessen durch neue Technologien sollen unmittelbar zu diesen Zielen führen.
    • Die Gesellschaft unterstützt konkrete Maßnahmen in Kommunen des Fördergebietes, die von Institutionen, Gewerbetreibenden oder Bürgern der Kommune beantragt werden und die der Förderung des Umweltschutzes dienen, insbesondere dem Klimaschutz oder der Steigerung der Energieeffizienz.
    • Die Kommunen halten die Mehrheit an der Gesellschaft und haben von Anfang an gemeinsam ein verbrieftes Mehrheitsstimmrecht von 84%. Die kommunalen Gesellschafter entscheiden damit allein über die Fördermittevergabe. Dazu werden Regionalausschüsse gebildet.
    • Grundsätzlich kann jeder der EKM Fördermittel zur Verfügung stellen. EAM Netz leistet einen jährlichen Förderbeitrag an die EKM. Dieser orientiert sich an den Einwohnern der Kommunen im Fördergebiet.
  • Die Höhe der Zuwendungen von EAM Netz bemisst sich nach der Einwohnerzahl der beteiligten Kommunen im Fördergebiet und beträgt
    • 0,75 € pro Jahr und Einwohner für Kommunen im Fördergebiet Strom
    • 0,15 € pro Jahr und Einwohner für Kommunen im Fördergebiet Erdgas

Ablauf zur Aufnahme als Gesellschafter

  • Jede Kommune im Fördergebiet kann als Gesellschafter in die EKM aufgenommen werden. Hierzu kauft die Kommune für ca. 100 Euro einen Geschäftsanteil von der EAM Netz. Zum Fördergebiet gehören Kommunen, in denen EAM Netz Eigentümerin und Betreiberin des Versorgungsnetzes Strom und/oder Gas ist.
    • Neben den einmaligen Kosten von 100 Euro für den Geschäftsanteil an der EKM, fallen anteilige Kosten für den Notar an.
    • Wenn die Voraussetzungen für eine Beteiligung an der EKM erfüllt sind, kann eine Kommune für 100 Euro einen Geschäftsanteil an EKM erwerben. Hierfür reicht eine Kontaktaufnahme mit der EKM direkt. Wir vereinbaren anschließend einen Notartermin und regeln alle Formalitäten.